Berufsbezogene Deutschförderung (DeuFöV) mit BAMF-Berechtigung
Berufssprachkurse des BAMF (DeuFöV) gem. §45a AufenthG
Die Kurse sind gedacht für alle Migrantinnen und Migranten, die bessere Deutschkenntnisse zur Qualifizierung für den Arbeitsmarkt benötigen.
Voraussetzung sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau mindestens B1 mit einer Bescheinigung, die nicht älter als 6 Monate ist oder ein Berlitz-Einstufungstest. Außerdem benötigen Sie eine Verpflichtung oder Berechtigung zum Kurs von BAMF, Jobcenter oder Agentur für Arbeit.
Das Basismodul umfasst 400 Unterrichtseinheiten und ist inhaltlich allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Inhalten aufgebaut. Das Modul endet mit einer entsprechenden Zertifikatsprüfung nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).